Ihre Investitionen:

Ansatz: Preis: Dauer:
Psychotherapie 69.- Euro 50 Minuten
Coaching & Beratung 69.- Euro* 50 Minuten
Coaching & Beratung für Unternehmen 120.- Euro* 60 Minuten
Paartherapie 99.- Euro* 60 Minuten
Erstgespräch (nur für Psychotherapie) Kostenfrei 30 Minuten

(Die Leistungen für Psychotherapie sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG) *zuzüglich 19% Umsatzsteuer (Paartherapie mit therapeutischem Hintergrund ist umsatzsteuerfrei)
(Änderungen vorbehalten. Ab 20 Uhr, Wochenende und Feiertags +15 % Aufschlag)

 

Vorteile als Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie in der Regel sehr zügig mit der Therapie beginnen. Es gibt keine Aktenvermerke oder Einträge bei der Krankenkasse. Des Weiteren können Sie ein psychotherapeutisches Verfahren wählen, welches zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt. Krankenkassen zahlen in der Regel nur für psychoanalytische, tiefenpsychologische oder verhaltenstherapeutische Verfahren.
Zudem können Sie frühzeitig und präventiv Hilfe in Anspruch nehmen und dadurch gesundheitlichen Schäden vorbeugen. Prophylaktische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der psychischen Gesundheit sind im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht vorgesehen.

Krankenkassen

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die Therapie übernimmt, sollten Sie direkt mit dieser klären. In der Regel gilt für Krankenkassen Folgendes:

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie auf jeden Fall vor Beginn der Behandlung einen Antrag bei Ihrer privaten Krankenkasse auf Kostenübernahme stellen.

Gesetzliche Krankenkassen

Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für eine Psychotherapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie. Eine finanzielle Übernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt lediglich, wenn der Patient / die Patientin in „angemessener Zeit“ keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten findet.

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen bei Unterversorgung

Falls Sie nachweislich bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (i.d.R. 3 Monate) und / oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung), aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse Ihrem Antrag stattgegeben hat. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie der Vergleich vor dem BSG vom 21.5.1997 (AZ 5 RKa 15/97).